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Referat: Rechtsprobleme des Domain-Grabbing im Internet von Christian Kohlschütter
Das Internet, ein Netzwerk, in dem mehrere hunderttausend Computer dezentral miteinander verbunden sind, stellt neben Telefon, Zeitung und Fernsehen ein häufig genutztes Kommunikationsmedium dar. Das Hauptmerkmal des Internet besteht darin, daß die Benutzer dieses Netzes sich ohne größeren Aufwand mit Hilfe von Querverweisen ("Links") auf beliebigen Internet-Computern ("Server") Zugang verschaffen und auf deren Programme zurückgreifen können. Dadurch kann der Internet-Benutzer Datenbanken z.B. einen Bibliotheksbestand anhand von Suchbegriffen abfragen. Er kann sich zeitgleich mit Personen aus aller Welt unterhalten oder auch kommerzielle Angebote von Unternehmen ansehen, Reisen buchen und Bankgeschäfte abwickeln usw. Der Zugriff zu diesen Dienstleistungen erfolgt im Internet in unterschiedlicher Weise, z.B. per WWW, Gopher, FTP, E-Mail, Usenet usw., hauptsächlich über das anbieterunabhängige World Wide Web ("WWW"), in dem sich Unternehmen, Institutionen oder Privatpersonen mit Informationen oder Werbung jeder Art präsentieren1. Ein solches Angebot bezeichnet man als "Homepage". Die angebotenen Informationen können mit Hilfe eines speziellen Computerprogrammes ("Browser") über das Internet abgerufen werden. Jede Homepage hat eine andere, einmalige, numerische Internet-Adresse, die auf den Server, auf dem das Angebot abgelegt ist, verweist. Zur einfacheren Adressierung gibt es ein einheitliches, alphanumerisches und hierarchisches Zuordnungssystem, das Domain Name System ("DNS"). Eine so zugeordnete DNS-Adresse heißt "Domain". Eine Domain kann zu ein und dem selben Zeitpunkt nur einer einzigen numerischen Internet-Adresse zugewiesen werden. Es gibt mehrere Domain-Vergabestellen auf der Welt, für Deutschland beispielsweise die DENIC. Diese Vergabestellen sind nicht staatlich, sondern werden von Privatpersonen kommerziell betrieben. Recht entsteht durch die Lösung von Rechtsfällen. Rechtsfälle sind Sachverhalte, die mit einer Rechtsfrage verbunden sind. Rechtsfragen sind Fragen, die sich darauf beziehen, herauszufinden, ob die im Rechtsfolgeteil einer Rechtsnorm vorgeschriebene rechtliche Konsequenz eingetreten (und deshalb anzuordnen) ist. Dies ist der Fall, wenn der im Tatbestand angegebene Sachverhalt mit dem Sachverhalt des Rechtsfalles äquivalent ist. Zur Lösung eines Rechtsfalles werden also Rechtsnormen angewendet ("subsumiert"). Ergeben sich hierbei Schwierigkeiten, spricht man von Rechtsproblemen. So ist es ein Rechtsproblem, welche Grundsätze anzuwenden sind, wenn eine Domain-Vergabestelle eine Domain verteilt. Grundsätzlich gilt das Prinzip "First come first served". Diese Rechtslage kann von Personen ausgenutzt werden, die sich Domains registrieren lassen, die "Namen oder Wortmarken von Unternehmen oder sonst einprägsame Begriffe enthalten, oder die sonst für andere Nutzer interessant sind."2 Dies bezeichnet man als "Domain-Grabbing". Eine derartige Registrierung führt weltweit, also auch bei uns, zu Rechtsstreitigkeiten. So werden in der Literatur z.B. folgende Rechtsfälle diskutiert:
Junker, Die Entwicklung des Computerrechts in den Jahren 1994-1997, in: NJW 1998, 947ff.
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